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SG Frankfurt/Oder, 30.05.2012 - S 24 SB 31/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 30.05.2012 - S 24 SB 31/09
- BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R
Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid - …
Nach Wiederaufnahme des Klageverfahrens - unter dem Az S 24 SB 31/09 - hat das SG von Amts wegen zunächst mehrere Befundberichte und danach ein Gutachten der Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Ba. vom 21.12.2011 eingeholt. - SG Dortmund, 10.01.2019 - S 4 SB 1949/15 Lediglich in Konstellationen, in denen der Gesamt-GdB ausschließlich oder zumindest weit überwiegend aus einer einzigen Gesundheitsstörung resultiert, mag es gerechtfertigt sein, diese konkrete Gesundheitsstörung und damit den Einzel-GdB aus-nahmsweise als bei einer erneuten Prüfung des Gesamt-GdB nicht herabsetzbaren Faktor anzusehen (in diesem Sinne Landessozialgericht Nordrhein, Urteil vom 08.09.2004, Az. L 10 SB 823/03, SG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30.05.2012, S 24 SB 31/09).